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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Geltungsbereich

    Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten als integrierter Bestandteil von allen unseren Verträgen mit unseren Kunden. Sie sind die Basis unserer Offerten und die Ausführung eines Auftrages schliesst die Anerkennung des Kunden mit ein. Sie steht allen allfälligen Einkaufsbedingungen des Bestellers in jedem Fall vor. Bestimmungen die von der AGB abweichen, sind nur mit gegenseitigem Einverständnis in schriftlicher Form gültig.

  2. Allgemeines

    1. Entwürfe und Zeichnungen (auch in Digitaler Form) sind Eigentum der Sommerhalder smartgrafik. Sie dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung und gegen eine Vergütung weiteren Personen zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.
    2. Das vom Kunden unterschriebene oder bestätigte „Gut zur Ausführung“ ist für die endgültige Ausführung bindend. Geringe farbliche Abweichungen gelten bei farbigen Druckausführungen nicht als Mängel.
    3. Das Einholen von Bewilligungen für das Aufstellen oder Anbringen von Reklamen, Fassadenbeschriftungen, Leuchtreklamen etc. besorgt der Auftraggeber, ausser es wurden andere schriftliche Vereinbarungen getroffen.
    4. Liefert der Kunde Druckvorlagen und Daten, gehen wir davon aus, dass er die entsprechenden Urheberrechte dafür besitzt. Für jeglichen Schaden der entsteht, weil Ansprüche auf Urheberrechte von Dritten gemacht werden, ist der Kunde vollumfänglich haftbar.
  3. Offerten

    Unsere Offerten sind zeitlich begrenzt gültig. Die Frist der Gültigkeit läuft ab Datum der Offerte.

  4. Auftragserteilung/Lieferbedingungen

    1. Alle vereinbarten Liefertermine können nur eingehalten werden, wenn der Kunde den Terminen seinerseits nachkommt und durch rechtzeitige Datenlieferung, Druckfreigabe etc. den Fortschritt der Produktion unterstützt.
    2. Die Lieferzeiten der Abteilung Wanderwege werden annähernd mitgeteilt und sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferterminen sind ausgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden.
    3. Auftragserteilung/Lieferung: Die Ausführungen in unserer Auftragsbestätigung sind massgebend. Der Kunde verpflichtet sich, die Auftragsbestätigung sofort zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden. Ohne eine Rückmeldung des Kunden gilt der Inhalt als bestätigt und akzeptiert.
    4. Wird der bestätigte Auftrag nachträglich im Umfang, Ablauf oder zeitlichen Rahmen gesplittet oder verändert, verrechnen wir den zusätzlichen Aufwand dem Kunden.
    5. Der Kunde sorgt bei Fahrzeugbeschriftungen dafür, dass die Fahrzeuge für die Beschriftung gereinigt bereit sind. Falls wir die Reinigung selber vornehmen müssen, verrechnen wir den zusätzlichen Aufwand. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Tragfähigkeit oder Verträglichkeit der Beschriftung auf dem Untergrund auf dem die Werbung angebracht wird. Insbesondere, wenn der Kunde explizit auf einer Folie besteht oder er bei Fahrzeugen das Heckfenster beschriftet haben möchte.
  5. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Ohne anderslautende Hinweise sind unsere Rechnungen netto innert 14 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf der vierzehntägigen Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Wir behalten uns vor bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen zu verweigern.
    2. Die Abteilung Wanderweg hat das Recht, jederzeit die Preisliste anzupassen.
    3. Die Preise verstehen sich exkl. MwSt., Versandspesen und Verpackung.
    4. Entstehen Folgekosten, die auf Unklarheiten in der Bestellung zurückzuführen sind, hat der Kunde sie selber zu tragen.
    5. Vorauszahlung – Bei Aufträgen von über CHF 10 000 behalten wir uns vor, folgenden Zahlungsmodus zu verlangen: 1/3 bei Auftragserteilung, Restbetrag nach Fertigstellung.
  6. Garantie

    1. Sommerhalder smartgrafik gewährt folgende Garantien ab Liefer- bezw. Montagedatum: 30 Tage auf alle Druckerzeugnisse sei es Sieb- oder Digitaldruck. 12 Monate auf Beschriftungen an Gebäuden, Fahrzeugen und Montagearbeiten. Die Garantie gilt für Material- und Fabrikationseigen -schaften. Entstehen Schäden durch unsachgemässe Handhabung oder mangelnde Sorgfalt, sowie durch Einwirkung Dritter und / oder höheren Gewalt, fallen diese nicht unter die Garantie.

      Ebenso übernehmen wir keine Garantie, wenn der Kunde, wie unter Punkt 3.5 erklärt, zwingend ein Produkt auf einen Untergrund haben möchte, den wir nicht empfehlen.

      Der Kunde muss die Ware sofort nach Lieferung/Montage prüfen. Eventuelle Mängel sind unverzüglich, spätestens nach Ablauf von fünf Tagen schriftlich zu melden. Nach benutztem Ablauf dieser Frist gilt die Ware als für gut befunden.

    2. Im Garantiefall sind wir berechtigt, die Ware nach unserer Wahl entweder zu reparieren oder zu ersetzen, dem Kunden eine Kaufpreisminderung nach unserem Ermessen oder eine entsprechende Gutschrift zu gewähren.
    3. Der Kunde ist verpflichtet mangelhafte Produkte aufzubewahren, nicht zu verwenden und auf Verlangen retour zu geben. Werden bemängelte Produkte weiterverwendet, verarbeitet oder verschickt gelten die Mängel als akzeptiert und berechtigen zu keinerlei Forderungen.
  7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

    Für sämtliche Vereinbarungen mit unseren Kunden gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Sommerhalder Thun AG, 3604 Thun.